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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben.
4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

IV. Stornoregelung:
Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels
Bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden. Die Stornoerklärung muss bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein.

Sollte der Gast die Reservierung zum Teil oder ganz stornieren, gelten folgende Bedingungen:
Stornierung bis 7 Tage vor Anreise kostenlos
Stornierung 6 – 1 Tag vor Anreise 90% der gebuchten Leistung
Stornierungen, die weniger als 24 Stunden vor Anreise erfolgen
oder bei Nichtanreise 100% der gebuchten Leistung

V. Rücktritt des Hotels
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
• höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
• Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
• das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
• ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Falls der Gast nicht bis 18:00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages erscheint, hat der Beherberger das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, es wurde schriftlich ein späterer Ankunftstermin vereinbart.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VII. Haftung des Hotels
1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € (Versicherungssumme des Hotels einsetzen) im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Hotels gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

VIII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

AGB´s Veranstaltungen:
Allgemeines & Grundsätzliches zu Ihrer Veranstaltung
I. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Bedingungen haben Geltung für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen dem Steinhäuser Hof und dem Besteller (=Veranstalter) zur Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Ausstellungsräumen und -flächen des Steinhäuser Hofs nebst gastronomischer Versorgung und aller weiteren hiermit zusammenhängenden Leistungen. Sie gelten in gleicher Weise für den Innenhof..
Für den Vertrag gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die Gaststätte diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
II. Vertragsabschluß und Vertragsinhalt
Angebote der Gaststätte sind unverbindlich. Ein verbindlicher Vertrag kommt mit schriftlicher Bestätigung der Bestellung zustande.
Handelt der Besteller für einen Dritten, so hat der Besteller dies unter Angabe des Namens/der Firma, der Adresse und eines vertretungsberechtigten Ansprechpartners des Dritten schriftlich mitzuteilen.
Soweit durch den Vertragsabschluss ganz oder zum Teil ein Mietverhältnis begründet wird, so ist die Untervermietung ohne schriftliche Zustimmung der Gaststätte ausgeschlossen.
Mitarbeiter der Gaststätte sind zu mündlichen Vertragsabreden, Änderungen dieser Geschäftsbedingungen oder sonstiger mündlicher Absprachen nicht befugt. Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Gaststätte.
III. Preise und Zahlung
1. Die Gaststätte ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Zur Fixierung der Veranstaltung ist eine Anzahlung fällig. Den Eingang des vollständigen Betrages beim Gastwirt ist Voraussetzung für die Wirksamkeit des Vertrages. Der nach der Anzahlung verbleibende Rechnungsbetrag ist am Ende der Veranstaltung fällig.
2. Die in der Bestellung genannte Teilnehmerzahl ist verbindlich und wird der Preisberechnung, außer die genannte Teilnehmerzahl wird überschritten, zugrunde gelegt. Abweichungen von der Teilnehmerzahl muss der Besteller spätestens 4 Werktage vor dem Termin der Veranstaltung mitteilen, um die erforderliche Vorbereitung zu ermöglichen.
Für Veranstaltungen bzw. exclusive Reservierungen für die Mittagszeit, steht Ihnen der jeweilige Raum bis spätestens 17:00 Uhr (oder nach Absprache/Berechnung) zur Verfügung. Gerne können Sie Ihre Veranstaltungen in unserem Restaurant ab 30 bis 60 Personen exclusiv durchführen. Bei weniger als 30 Personen werden die fehlenden Personen nach bestelltem Menü-/Preis zzgl. einem Aufschlag von 15% für Getränkeverzehr berechnet. Für kleinere Gruppen stellen wir Ihnen gerne eine Tafel nach Ihren Wünschen und unseren Gegebenheiten mit parallelem allg. Restaurantbetrieb. Ab 15 bis max. 39 Personen bietet sich unser Spiegel-Saal für Veranstaltungen, Feiern, Tagungen etc. an, mit Berechnung des tatsächlichen Verzehrs. Reservierte Personen und bestellte Menüs müssen bis spätestens 4 Tagen vor Beginn der VA bekannt gegeben werden, spätere Stornierungen können bei der Berechnung leider nicht mehr berücksichtigt werden. Sollte eine längfristige Reservierung mit abgesprochenem Menü-/Ablauf grundsätzlich kurzfristig storniert werden, stelllen wir Ihnen bis 7 Tage vor Beginn der VA 25% des abgesprochenen Menüpreises für die reservierte Personenzahl in Rechnung - ab dem 3. Tag vor Beginn der VA 80% wie beschrieben. Zusätzlich bestellte Leistungen, wie z. B. Dekorationen, Sonderanfertigungen, Musik & Unterhaltung etc..., werden, falls sie nicht mehr storniert werden können, nach nachgewiesenem Aufwand berechnet. Bei vorbestellten Menüs oder Weinen, kann es auf Grund von Verfügbarkeit, Marktlage oder Lieferengpässen zu inhaltlichen Änderungen kommen. Bei grundsätzlichen inhaltlichen Änderungen werden wir dies mit Ihnen abstimmen. Für exclusive VA ab 15 Personen im Spiegelsaal berechen wir Ihnen einen pauschalen Dekorationsaufwand von € 50,00 für z. B. Herrichtung von großen Tischen-/Tafel, Neuordnung des Raumes, neue Tafel/Tischwäsche, Kerzen und Blumendekorationen – im Resataurant ab 50 Personen exclusiv € 100,00. Dies beinhaltet natürlich auch unsere gewohnt schönen Blumentischdekoration, so wie von uns nach Wochenangebot ausdekoriet wird.
Menükarten im DIN A5 Format mit Logo und Lay-Out und gedruckten Menü & Weinen erstellen wir zum Preis von € 1,80 pro Karte. Alle gesonderten Wünsche bzgl. der Raum- und Tischdekoration geben wir nach Ihren Vorstellungen und Wünschen in Auftrag und bemühen uns selbstverständllich auch um einen günstigen Preis – hierfür anfallenden Rechnungen geben wir Ihnen als durchlaufenden Posten weiter. Falls gewünscht, kann die Dekoration auch in Eigenregie erfolgen. Insgesamt beraten wir Sie hier natürlich gerne. Dies gilt auch für alle anderen zusätzlichen Lieferungen & Leistungen, wie z.B. bestellte Künstler, Unterhalter, technische Ausstattungen wie Musik-/Ton-/Lichtanlagen, Transporte, zusätzlicher personeller Aufwand für Sonderwünsche und gesonderte Absprachen. Die Auftragsabwicklung, Organistation und Durchführung/Kontrolle, die mit einem teilweise grossen Zeit- und Verwaltungsaufwand verbunden ist, übernehmen wir selbstverständlich ohne Berechnung für Sie. Aus unserem grossen Weinlager empfehlen wir Ihnen gerne die passenden Weine zu Ihrem Menü/Buffett – die Sie gerne vorab
verkosten können. Die probierten Weine-/Flaschen, die Sie für Ihre Veranstaltung wählen, werden nicht berechnet, alle weiteren probierten Flaschen berechnen wir mit 60% des VK-Preises. Falls gewünscht, können Sie die Proben auch in Ruhe zu Hause verkosten. Möchten Sie eigene Weine für Ihre VA mitbringen, beträgt das Korkgeld pro angebrochener Flasche € 12,00. Grundsätzlich garantieren wir Ihnen unseren bekannt aufmerksamen und persönlichen Service, eine qualitativ hochwertige, auschließlich frische und natürlich einwandfreie Ware . Sollte es dennoch zu Reklamationen kommen, bitten wir darum, uns dies unverzüglich anzuzeigen, damit wir diese sofort zu Ihrem und dem Wohl Ihrer Gäste beheben können. Geschmäcker sind zum Glück sehr unterschiedlich, auf die wir bereits bei der Auswahl und Zubereitung Rücksicht nehmen können - auch bei spontanen Wünschen vor Ort. Eine Anzahlung für Ihre Veranstaltung ist unter Umständen erforderlich. Ihre Rechnung können Sie gerne am Tag der VA bar , per Scheck oder mit Ihrer EC-Karte bezahlen - Kreditkarten werden als Zahlungsmittel für VA ab 15 Personen nicht akzeptiert . Auch senden wir Ihnen die Rechnung per Post zu – diese können Sie dann innerhalb von 7 Tagen auf unser Konto bei der VR-Bank ohne Abzug überweisen.

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